Bewertung Ihrer Immobilie

In Deutschland verfügen wir über drei Möglichkeiten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie.



  Das Sachwertverfahren



 
 

Ist die Werteinschätzung am Markt nicht relevant, so dient das Sachwertverfahren laut Wertevermittlungsverordnung als Grundlage zur Bewertung. Die Addition von Bodenwert, Herstellungswert der baulichen Anlagen und der sonstigen Anlagen ergibt den Sachwert des bebauten Grundstückes (vorrangig betreffend Einfamilienhäuser). 

 

 
  Das Vergleichswertverfahren



 
  Hauptsächlich wird das Vergleichswertverfahren bei der Bodenwertermittlung (Voraussetzung gleiche Entwicklungszustandsstufe) angewendet. Eine Erschwerung der Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn es sich nicht um Reihenhäuser, gleichartige, vom selben Bauträger errichtete Siedlungshäuser oder Eigentumswohnungen handelt.



 
  Das Ertragswertverfahren



 
  Bei Rendite-Objekten wird das Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Wertes angewendet. Die voraussichtlich zu erwartenden kapitalisierten Erträge dienen hierbei zur Berechnung.



 

Sie erhalten bei mir eine realistische Bewertung der Immobilie und keine Mondpreise, die nicht erzielbar sind. Spätestens bei der Berurteilung der Bank, die im Zeitalter von Basel 4 vonnöten und für die Finanzierung unabdingbar ist, ergibt sich der Verkaufspreis.

 

Lassen Sie sich nicht von unqualifizierten Aussagen verleiten - es geht um Ihr Vermögen.

 

Karin Beissler ist Dekra zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung.

 



Auszug eines Selbstversuches des Journalisten Martin Gerth von der Wirtschaftswoche

 

Mein Fazit: Kostenlose Bewertungen von Immobilien im Internet sind in der Regel wertlos. Sie sind ein Werbeinstrument für andere Dienstleistungen und ein Werkzeug, um Adressen für Immobilienvermittler einzusammeln. Verglichen mit dem Verkehrswert, den der Gutachter ermittelt hat, liegen die Preisspannen der kostenlosen Internettools deutlich zu hoch. So steigern sie die Chancen, dass ein verkaufswilliger Eigentümer auch beim Verkauf auf ihre Dienste setzt.

Wer als Immobilienverkäufer eine präzise Einschätzung will, muss wohl oder übel zahlen. Ob er sich für einen Gutachter oder einen Makler entscheidet, hängt von seinem Bedürfnis ab. Will der Eigentümer wissen, was er derzeit am Markt für einen Preis erzielen kann, wäre ein seriöser Makler der richtige Ansprechpartner. Wenn es dem Verkaufswilligen aber darum geht, einen belastbaren Wert zu ermitteln, der von kurzfristigen Marktschwankungen unabhängig ist, dann ist der Gutachter die bessere Alternative.


In beiden Fällen ist eine Besichtigung vor Ort unerlässlich. Natürlich mit Schutzmaske und ausreichend Abstand. 

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